Anwaltskosten


Was kostet ein Anwalt ?


Die Mär von billigen und teuren Rechtsanwälten ist nicht auszurotten. Deshalb ist an dieser Stelle die Frage zu beantworten, wer die Höhe der Honorare der Rechtsanwälte bestimmt. Alle Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen hinsichtlich ihrer Kostenrechnung und deren Berechnung -mit Ausnahme der Kosten für eine erste Beratung- dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu dessen Anwendung sie gesetzlich verpflichtet sind, sofern nicht Individualvereinbarungen mit dem Mandanten getroffen werden. Für Rechtsstreitigkeiten darf der Rechtsanwalt allerdings nur Gebühren vereinbaren, die höher sind als die gesetzlichen Gebühren.

Die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz definiert zum Teil für die erbrachte Leistung einen Gebührenrahmen, wobei der Ansatz des Honorars grundsätzlich in der Mitte des Gebührenrahmens anzusiedeln ist. Führt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Rechtsstreit in Zivilsachen, steht ihm kein Gebührenrahmen zur Verfügung.

Die Gebührenhöhe des Rechtsanwalts richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert.

Bei einem Gegenstandswert bis
300 
Euro  beträgt eine volle Gebühr 
25 
Euro
 
600 
Euro  
45 
Euro
 
900 
Euro  
65 
Euro
 
2500 
Euro  
161 
Euro
 
5000 
Euro  
301 
Euro
 
10000 
Euro  
486 
Euro
 
25000 
Euro  
686 
Euro
 
50000 
Euro  
1046 
Euro
 
125000 
Euro  
1431 
Euro
 
500000 
Euro  
2996 
Euro

(Hinweis: Die Gebührentabelle ist hier nur auszugsweise wiedergegeben.)

Damit ist für den Laien erkennbar, dass für die gleiche Leistung grundsätzlich identische Honorare anfallen.

Guter Rat muss nicht teuer sein ! Kommt der Mandant zu dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin, um sich zunächst einmal zu informieren und sich beraten zu lassen, so liegt in unserer Kanzlei die Erstberatungsgebühr in der Regel zwischen 10 Euro und 190 Euro, je nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.