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Was kostet ein Anwalt ?
Die Mär von billigen und teuren Rechtsanwälten ist nicht auszurotten.
Deshalb ist an dieser Stelle die Frage zu beantworten, wer die Höhe
der Honorare der Rechtsanwälte bestimmt. Alle Rechtsanwälte
in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen hinsichtlich ihrer Kostenrechnung
und deren Berechnung -mit Ausnahme der Kosten für eine erste Beratung-
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu dessen Anwendung sie gesetzlich
verpflichtet sind, sofern nicht Individualvereinbarungen mit dem Mandanten
getroffen werden. Für Rechtsstreitigkeiten darf der Rechtsanwalt allerdings
nur Gebühren vereinbaren, die höher sind als die gesetzlichen Gebühren.
Die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz definiert zum Teil für die
erbrachte Leistung einen Gebührenrahmen, wobei der Ansatz des Honorars
grundsätzlich in der Mitte des Gebührenrahmens anzusiedeln ist.
Führt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Rechtsstreit
in Zivilsachen, steht ihm kein Gebührenrahmen zur Verfügung.
Die Gebührenhöhe des Rechtsanwalts richtet sich nach dem sogenannten
Gegenstandswert.
| Bei einem Gegenstandswert bis |
300
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Euro |
beträgt eine volle Gebühr |
25
|
Euro |
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600
|
Euro |
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45
|
Euro |
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900
|
Euro |
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65
|
Euro |
| |
2500
|
Euro |
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161
|
Euro |
| |
5000
|
Euro |
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301
|
Euro |
| |
10000
|
Euro |
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486
|
Euro |
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25000
|
Euro |
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686
|
Euro |
| |
50000
|
Euro |
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1046
|
Euro |
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125000
|
Euro |
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1431
|
Euro |
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500000
|
Euro |
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2996
|
Euro |
(Hinweis: Die Gebührentabelle ist hier nur auszugsweise wiedergegeben.)
Damit ist für den Laien erkennbar, dass für die gleiche Leistung grundsätzlich
identische Honorare anfallen.
Guter Rat muss nicht teuer sein ! Kommt der Mandant zu dem Rechtsanwalt
oder der Rechtsanwältin, um sich zunächst einmal zu informieren
und sich beraten zu lassen, so liegt in unserer Kanzlei die Erstberatungsgebühr
in der Regel zwischen 10 Euro und 190 Euro, je nach Umfang, Schwierigkeit
und Bedeutung der Sache. Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen
und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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