Wir beraten Sie kompetent im Erbrecht. Zu unserem Tätigkeitsbereich zählt die Erstellung von Testamenten, die Testamentsgestaltung, die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Nachlassabwicklung. Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig. Frau Rechtsanwältin Behrendt wird zudem vom Nachlassgericht als Nachlasspflegerin bestellt.