Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dabei vertreten wir Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Häufige Aspekte sind hier Mietverträge, Mietzins, Minderungsanlässe, Mietmängel, Räumungsklage, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung und Kautionsrückzahlungen.